Bezirksregierung Köln

farbleiste
  1. Flussgebiete in NRW
  2. Ems
  3. Emscher
  4. Erft
  5. Ijssel
  6. Lippe
  7. Niers/Schwalm
  8. Rheingraben Nord
  9. Ruhr
  10. Rur
  11. Sieg
  12. Weser
  13. Wupper
  14. Schifffahrtskanäle in NRW
Ems Emscher Erft Ijssel Lippe Niers und Schwalm Rheingraben Nord Ruhr Sieg Weser Wupper

Herzlich Willkommen,

auf der Internetseite zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Teileinzugsgebiet Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse

Zur landesweit einheitlichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Gewässerlandschaft in NRW auf der Grundlage der oberirdischen Einzugsgebiete in 12 Teileinzugsgebiete gegliedert, die zu den vier NRW betreffenden Flussgebieten Rhein, Weser, Ems und Maas gehören.

Das Teileinzugsgebiet Rur gehört zur Flussgebietseinheit Maas und umfasst das Gebiet der Eifel-Rur und ihrer Nebengewässer. Die südlichen sonstigen Maaszuflüsse sind eigenständige Zuflussgebiete zur Maas, die an das Gebiet der Rur angrenzen. Insgesamt bilden sie das „Teileinzugsgebiet Maas-Süd NRW“.

Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Teileinzugsgebiet Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse wurde als federführende Geschäftsstelle (Projektleitung) die Bezirksregierung Köln bestimmt. Die Geschäftsstelle Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse ist weiterhin zuständig für die nordrhein-westfälischen Anteile der Teileinzugsgebiete Kyll und Ahr, die ebenfalls an das Gebiet der Rur angrenzen.

Ein Meilenstein der bisherigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist die vorläufige wasserwirtschaftliche Bestandsaufnahme, die als "Ergebnisbericht Rur und südliche sonstige Maaszuflüsse"  dokumentiert ist.

Der Umsetzungsprozess der EG-Wasserrahmenrichtlinie erfolgt unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist die Chance eingeräumt, an dem Prozess mitzuwirken. Nähere Informationen zu diesem Beteiligungsprozess finden Sie auf der Seite Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Bewirtschaftungsplan, Maßnahmeprogramm und Umsetzungsfahrplan

Der derzeit gültige Bewirtschaftungsplan, das Maßnahmeprogramm sowie die Gewässer-Steckbriefe der Planungseinheiten waren nach Offenlegung und einer Überarbeitungsphase Gegenstand einer Beratung im Umweltausschuss des Nordrhein-Westfälischen Landesparlamentes.

Durch Beschluss des Umweltausschusses wurde Ende Februar 2010 der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmeprogramm für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas behördenverbindlich eingeführt.

Bewirtschaftungsplan
Maßnahmenprogramm
Karten zum Bewirtschaftungsplan und  Maßnahmenprogramm
Planungseinheiten-Steckbriefe TEZG Maas-Süd NRW
Planungseinheiten-Steckbriefe TEZG Mittelrhein-Mosel NRW (u. a. Kyll und Ahr).


Hier noch einige allgemeine Informationen zu dem Teileinzugsgebiet Maas-Süd sowie Kyll und Ahr:

Erläuterungsbericht PE RUR 1000  -  (Obere Rur)
Erläuterungsbericht PE RUR 1100  -  (Inde)
Erläuterungsbericht PE RUR 1200  -  (Mittlere Rur)
Erläuterungsbericht PE RUR 1300  -  (Wurm und Senserbach)
Erläuterungsbericht PE RUR 1400  -  (Untere Rur und Rodebach)
Erläuterungsbericht PE KYL 1600    -  (Kyll und Ahr)


Berichte und Unterlagen sind auch unter den folgenden Links zu finden:

www.wiki.flussgebiete.nrw.de


Im nächsten Schritt wurden für die Erarbeitung der Umsetzungsfahrpläne Kooperationen gegründet. Mit dem Umsetzungsfahrplan sollen nicht nur Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit konkretisiert, detailiert beschrieben sowie örtlich und zeitlich dargestellt werden, sondern auch die Synergien zum Hochwasserrückhalt, zum Naturschutz und zur Regional- und Stadtentwicklung bestehen und genutzt werden.